
Geschossdeckendämmung nach EneV begehbar
Hauseigentümer sind nach der gültigen EneV dazu verpflichtet, Dachräume oder begehbare Geschossdecken nachträglich zu dämmen. Die ist eine der wenigen wirklich verbindlichen Anforderungen der EneV. Das heißt die letzte Ebene zum kalten Dachraum usw. muß gedämmt sein. Falls der Dachraum von den Bewohner regelmäßig genutz wird, sollte die neu gedämmte Geschossdecke anschließend beghbar sein. Am einfachsten können hierfür trittfeste Dämmstoffplatten (Styroporplatten) oder Dämmstoffmatten (Steinwolle. oder Glaswollematten auslegen. Amschließend wird ein begehbarer Belag aus OSB - Platten, Rauhspund, MDF - Platten, Verschalung usw. aufgebracht.
Merke:
Dauerhaft genutzte und begehbare Geschossdecken müssen nachträglich gedämmt werden!
Fotos einer begehbaren Geschossdeckendämmung
Falls Ihnen der Bilderdurchlauf zu schnell ist, dann klicken Sie auf der Bildlaufnavigation unten rechts auf das φ (phi -Zeichen). Dann mit den Pfeiltasten Vor (Next) und Zurück (Prev) navigieren.
Die kombinierte Hohlwanddämmung
Jetzt ab sofort erhältlich!!!
Die Kombilösung Rigibead Premium 033 und Ecoschaum zur Abdichtung aller Hohlschichtöffnungen wie die von Jalousien, Traufen oder Ortgänge.








