
Geschossdeckendämmung nach EneV nicht begehbar
Wenn Decken oder Geschossdecken zwar zugänglich jedoch nicht begehbar sind, oder das Dachgeschoss in einem absehbaren Zeitraum nicht ausgebaut wird, kann es sehr wirtschaftlich sein, eine nicht begehbare Dämmschicht einzubauen. Diese Dämmschicht(en) können aus Dämmstoffmatten (Mineralfaserplatten), Dämmstoffplatten (EPS- Platten), Faserdämmstoffe (Rollenware), oder einer Schüttdämmung bestehen. Eine Kombination aus begehbaren und nicht begehbaren Teilbereichen ist natürlich auch möglich.
Merke:
Wenn ein Dachgeschoss nicht begehbar ist, oder nicht ausgebaut werden soll, ist eine nichtbegehbare Geschossdeckendämmung die günstigste Möglichkeit eine Geschossdecke zu dämmen.
Betondecke oder Holzbalkendecke?
Ob Betondecke oder Hohlbalkenlage, unterschiedlicher kann eine Unterkonstruktion für eine Geschossdeckendämmung nicht sein. Beide sind ohne Probleme dämmbar. Bei der Holzbalkenlage ist vorher zu prüfen, ob der Hohlraum der Balkenlage mit alten Dämmstoffen oder einer Einschubdecke gefüllt ist. Falls es zum Beispiel bei einer Holzbalkendecke noch ein Hohlraum vorhanden ist, sollte dieser möglichst zuerst gefüllt werden. Dieser Hohlraum kann mit einer Einblasdämmung z.B. Zellulose verfüllt werden. Dadurch werden Querzuglüftungen in der Holzbalkenlage vermieden.
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